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Der Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum – Sparschwein mit Weitblick

Erneuerungsfonds
Erneuerungsfonds

Ein unterschätzter Garant für Werterhalt und Gemeinschaftsfrieden


Warum ein Erneuerungsfonds unerlässlich ist


Stellen Sie sich vor: Das Dach muss saniert, der Lift ersetzt oder die Fassade instandgesetzt werden – Investitionen, die schnell Hunderttausende von Franken kosten können. Fehlt dann ein gut gefüllter Erneuerungsfonds, steht die Gemeinschaft plötzlich vor hohen Sonderbeiträgen oder Streitigkeiten über die Kostenverteilung.


Ein Erneuerungsfonds schafft Abhilfe: Regelmässige Einzahlungen bilden ein finanzielles Polster für zukünftige Sanierungen der gemeinschaftlichen Bauteile. Im Idealfall werden diese Beiträge anhand der Wertquote verteilt und betragen jährlich zwischen 0.8 bis 1 % des Gebäudeversicherungs-Neuwerts – ein sinnvoller Richtwert, der langfristig böse Überraschungen verhindert.


Was gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum – und was nicht?


Gemeinschaftliche Bauteile – also jene, für die alle Eigentümer gemeinsam aufkommen müssen – sind unter anderem:


  • Fassade und Dach

  • Fenster und Balkone

  • Lift und Heizung- Umgebung (z. B. Wege, Spielplätze)


Dem gegenüber stehen Bauteile im Sonderrecht, die in der Verantwortung der einzelnen Eigentümer liegen: Küche, Bad, Bodenbeläge, elektrische Leitungen innerhalb der Wohnung usw.


Das Beispiel zeigt: Wer vorsorgt, baut Vertrauen auf


Ein fiktives Beispielobjekt mit einem Gebäudeversicherungs-Neuwert von 10 Millionen Franken, wovon 7 Millionen auf gemeinschaftliche Bauteile entfallen, illustriert die Bedeutung des Erneuerungsfonds deutlich:


  • Jährliche Einlage bei 1 % GV-Neuwert: 70'000 CHF

  • Kapital nach 30 Jahren (ohne Verzinsung): 2.1 Mio. CHF


Dieses angesparte Kapital kann zur Finanzierung grösserer Sanierungen herangezogen werden – ohne dass es zu plötzlichen Mehrbelastungen oder Konflikten unter den Eigentümern kommt.


Häufige Probleme in der Praxis


Obwohl der Nutzen auf der Hand liegt, zeigt eine Studie der Hochschule Luzern (2010) Erschreckendes: Zwar verfügen rund 80 % der Eigentümergemeinschaften über einen Erneuerungsfonds, doch in fast 90 % der Fälle ist dieser unzureichend dotiert. Noch schlimmer: Oft wird das Kapital zweckentfremdet – etwa für laufende Unterhaltsarbeiten, statt für zyklische Sanierungen, wie ursprünglich vorgesehen.


Tipps für Eigentümer – und solche, die es werden wollen


  1. Vor dem Kauf prüfen: Wie hoch ist der Anteil am bestehenden Erneuerungsfonds? Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf der Liegenschaft? Ein fachkundiger Blick zahlt sich aus.

  2. Klares Reglement: Legen Sie frühzeitig fest, wofür der Fonds verwendet werden darf – und wofür nicht.

  3. Langfristig planen: Ein frühzeitig gut gefüllter Erneuerungsfonds reduziert spätere Belastungen und erhöht den Immobilienwert.


Fazit


Der Erneuerungsfonds ist mehr als nur eine Rücklage – er ist ein Zeichen von Verantwortung, Weitsicht und solidarischem Miteigentum. Wer ihn frühzeitig und sinnvoll aufbaut, sichert nicht nur den Werterhalt der Immobilie, sondern auch den sozialen Frieden innerhalb der Gemeinschaft.

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