prSIA 500:2025 – Hindernisfreie Bauten neu gedacht
- IREM Team

- 7. Jan.
- 3 Min. Lesezeit

Einordnung und Bedeutung des Vernehmlassungsentwurfs für Planung und Baupraxis
1. Ausgangslage und Zielsetzung der Revision
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» gehört seit ihrer Erstpublikation im Jahr 2009 zu den zentralen Referenzwerken für inklusives Bauen in der Schweiz. Sie konkretisiert das verfassungsrechtlich verankerte Gleichstellungsgebot sowie die Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention im Hochbau.
Mit dem nun vorliegenden Vernehmlassungsentwurf prSIA 500:2025-07 wird die Norm umfassend überarbeitet. Ziel der Revision ist es, bewährte Anforderungen beizubehalten, diese jedoch aufgrund neuer Erkenntnisse zu präzisieren, zu strukturieren und an internationale Entwicklungen – namentlich die SN EN 17210:2021 – anzupassen.
Der Entwurf ersetzt die geltende SIA 500:2009 vollständig, hat jedoch bis zum Abschluss des Normierungsverfahrens keine rechtliche Gültigkeit und darf nicht angewendet werden.
2. Normativer Charakter und Anwendungsbereich
Die prSIA 500 gilt für:
Neubauten, Umbauten, Instandsetzungen und Umnutzungen im Hochbau,
dauerhaft oder befristet genutzte Bauten,
Aussenräume, soweit sie Teil der Gebäudenutzung sind.
Voraussetzung für ihre Anwendbarkeit ist, dass hindernisfreies oder behindertengerechtes Bauen durch Gesetz, Verordnung oder Bauherrschaft verlangt wird. Die Norm regelt ausdrücklich das Wie, nicht jedoch das Ob der Hindernisfreiheit. Fragen der Verhältnismässigkeit und Güterabwägung bleiben bewusst ausserhalb des Norminhalts.
3. Klare Struktur durch drei Gebäudekategorien
Zentraler konzeptioneller Pfeiler der Norm bleibt die Unterteilung der Bauten in drei Kategorien:
Kategorie I – Öffentlich zugängliche Bauten
Autonome Erschliessung und Nutzung für alle Personen, einschliesslich Menschen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Kategorie II – Bauten mit Wohnungen
Rollstuhlgerechte Erschliessung bis zur Wohnung, Anpassbarkeit der Wohnungen sowie Besuchertauglichkeit.
Kategorie III – Bauten mit Arbeitsplätzen
Rollstuhlgerechte Erreichbarkeit der Arbeitsplätze; Besuchsbereiche werden der Kategorie I zugeordnet.
Diese Differenzierung erlaubt eine nutzerbezogene und funktionale Anwendung der Anforderungen und verhindert eine schematische Gleichbehandlung unterschiedlicher Gebäudetypen.
4. Präzisierte Begriffe und differenzierte Anforderungsstufen
Der Entwurf legt grossen Wert auf terminologische Klarheit. Begriffe wie hindernisfrei, rollstuhlgerecht, anpassbar oder spezifische Einrichtungen werden verbindlich definiert.
Besonders praxisrelevant ist die abgestufte Verbindlichkeit der Anforderungen:
nach Möglichkeit*: wo machbar zwingend umzusetzen,
vorzugsweise*: empfohlene Lösung,
bedingt zulässig*: Ersatz- oder Behelfslösung im begründeten Einzelfall, insbesondere bei Bestandsbauten.
Diese Systematik schafft Flexibilität, ohne das Schutzniveau der Norm grundsätzlich zu relativieren.
5. Wesentliche inhaltliche Neuerungen
Der Vernehmlassungsentwurf enthält zahlreiche inhaltliche Anpassungen, darunter:
Neu strukturierte Kapitel für bessere Anwendbarkeit in Planung und Ausführung.
Klar definierte Mass- und Toleranzregelungen, abgestimmt auf SIA 414/2.
Erweiterte Anforderungen an Alarmierung und Evakuierung in öffentlich zugänglichen Bauten.
Neue Bestimmungen zu rollstuhlgerechten Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge.
Integration raumakustischer Anforderungen zur Verbesserung der Sprachverständlichkeit, neu ergänzt durch einen eigenen Anhang.
Überarbeitete Darstellungen rollstuhlgerechter Sanitäranlagen.
Präzisierte Anforderungen an Orientierung, visuelle Kontraste und Beleuchtung, insbesondere für sehbehinderte Personen.
Diese Ergänzungen zeigen deutlich, dass Hindernisfreiheit nicht allein als Frage der Beweglichkeit verstanden wird, sondern multisensorisch und nutzerorientiert konzipiert ist.
6. Bedeutung für Planung, Bauherrschaft und Betrieb
Für Planende und Bauherrschaften erhöht der Entwurf die Planungssicherheit, verlangt aber gleichzeitig eine frühzeitige Auseinandersetzung mit:
der zutreffenden Gebäudekategorie,
den verbindlichen und optionalen Anforderungen,
den betrieblichen Auswirkungen spezifischer Einrichtungen.
Insbesondere die Forderung, dass spezifische Einrichtungen möglichst gleichwertig, auffindbar und ohne Stigmatisierung nutzbar sein sollen, hat direkte Konsequenzen für Layout, Betrieb und Unterhalt von Gebäuden.
7. Fazit und Ausblick
Der Vernehmlassungsentwurf prSIA 500:2025 stellt keine radikale Abkehr, sondern eine sorgfältige Weiterentwicklung der bestehenden Norm dar. Er stärkt die fachliche Präzision, verbessert die internationale Anschlussfähigkeit und trägt gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung.
Für die Baupraxis bedeutet dies:
Hindernisfreies Bauen wird noch stärker zu einer integralen Planungsaufgabe, die Architektur, Technik, Betrieb und Nutzerbedürfnisse gleichermassen betrifft.
Mit Abschluss der Vernehmlassung und Inkraftsetzung der revidierten Norm ist davon auszugehen, dass die SIA 500 auch künftig eine massgebliche Referenz für Behörden, Gerichte und Fachplaner bleiben wird.




Kommentare