Verschärfung der Lex Koller
- IREM Team
- 28. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 28. Apr.

Die „Lex Koller“ ist ein zentrales Instrument zur Kontrolle des Erwerbs von Schweizer Immobilien durch Ausländer. Aufgrund zunehmender Wohnraumknappheit und steigender Immobilienpreise fordern politische Kreise eine Verschärfung des Gesetzes. Dieser Bericht analysiert die aktuelle Gesetzeslage, diskutierte Anpassungen und mögliche Auswirkungen, unter Einbezug aktueller Quellen und Entwicklungen.
Hintergrund und aktuelle Rechtslage
Die Lex Koller (SR 211.412.41, „Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland“) regelt seit 1983, unter welchen Bedingungen ausländische natürliche und juristische Personen Immobilien in der Schweiz erwerben dürfen. Der Gesetzeszweck ist der Schutz vor „Überfremdung des einheimischen Bodens“ (Art. 1 BewG).
Auszug aus dem Gesetz:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern.“ (Art. 1 BewG – Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) Quelle: admin.ch – SR 211.412.41
Im Jahr 2023 wurde im Parlament erneut über die Relevanz und Modernisierung der Lex Koller diskutiert – insbesondere über deren Wirkungslosigkeit gegenüber indirekten Beteiligungen von ausländischen Investoren
Geplante Verschärfungen
Im Parlament und Bundesrat wurden verschiedene Punkte zur Verschärfung geprüft oder vorgeschlagen:
Ausweitung auf inländisch ansässige, aber ausländisch kontrollierte Firmen Ziel ist es, sogenannte „Umgehungskonstruktionen“ zu unterbinden. Quelle: Parlamentarische Initiative 19.443 „Für eine effektive Lex Koller“, eingereicht von Nationalrat Baptiste Hurni. Link zur Initiative
Einbezug von Geschäftsimmobilien Eine Kommissionsmotion (21.3624) forderte die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für den Erwerb von Geschäftsliegenschaften durch ausländische Personen. Quelle: Motion 21.3624 – Wiedereinführung Lex Koller für Geschäftsliegenschaften
Schärfere Kontrolle von Transaktionen über Börsenvehikel, Fonds und Holdinggesellschaften. Quelle: NZZ, 3. Oktober 2023 – „Lex Koller: Bundesrat will Umgehung stoppen“ NZZ-Artikel (Paywall)
Ziele und Begründungen
Befürworter der Verschärfungen argumentieren:
Schutz der einheimischen Wohnbevölkerung Der Erwerb durch ausländische Käufer treibt lokal die Preise, was insbesondere jüngere Haushalte belastet. Quelle: Stadt Zürich, Wohnraumversorgung 2022 – Bericht und Perspektiven zuerich.ch – Wohnraumversorgung
Sicherung der Bodenhoheit und sozialen Durchmischung Der Bodenmarkt soll nicht vollständig dem internationalen Kapital unterliegen. Quelle: Raumplanungsbericht ARE 2020 – Thema Boden als öffentliches Gut Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Kritik und Gegenpositionen
Wirtschaftsverbände und Teile der Immobilienbranche äussern Bedenken:
Standortattraktivität: Der Immobiliensektor ist ein wichtiger Anker für ausländische Direktinvestitionen. Quelle: economiesuisse – Positionspapier zur Lex Koller, 2021 economiesuisse.ch – Positionspapier
Komplexität und Vollzugsprobleme: Die genaue Feststellung, ob eine Firma ausländisch kontrolliert ist, sei rechtlich und administrativ aufwändig. Quelle: SECO-Bericht zur Anwendung der Lex Koller, 2020
Tourismusregionen in Sorge: Regionen wie das Wallis oder Graubünden befürchten Einbrüche bei Investitionen in Zweitwohnungen. Quelle: Bündner Tagblatt, 12. Juni 2023 – „Lex Koller bedroht Tourismusstandorte“
Mögliche Auswirkungen
Dämpfung der Immobilienpreise: Eine Verschärfung könnte in gewissen Märkten zu einem Nachfragerückgang führen, insbesondere im Segment hochpreisiger Immobilien. Quelle: UBS Real Estate Focus 2023
Rückgang von ausländischem Kapital in den Bau- und Tourismussektor. Quelle: HEV Schweiz – Stellungnahme zur Lex Koller-Verschärfung, 2023 HEV.ch
Fazit
Die Debatte um die Lex Koller steht exemplarisch für den Balanceakt zwischen Offenheit und Regulierung. Während eine Verschärfung potenziell zur Wohnraumsicherung und Marktberuhigung beitragen kann, birgt sie wirtschaftliche Risiken für exportorientierte Immobiliensegmente. Eine Lösung liegt womöglich in einer differenzierten Anwendung, die auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht nimmt.
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